Bezirksbeiräte

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Die Stadt Stuttgart ist in 23 Stadtbezirke gegliedert. Wer mehr über die Stadtbezirke wissen möchte, findet auf der Webseite der Stadt Stuttgart eine Karte mit vielen weiterführenden Informationen zu jedem einzelnen Stadtbezirk.

Was ist ein Bezirksbeirat?

In jedem der 23 Stadtbezirke gibt es einen Bezirksbeirat. Die Bezirksbeiräte haben hauptsächlich eine beratende Funktion. Sie sprechen Empfehlungen aus zu allen kommunalpolitischen Themen im Stadtbezirk, über die der Gemeinderat der Stadt Stuttgart entscheidet. Sie müssen gehört werden, wenn zum Beispiel eine Baumaßnahme im Stadtbezirk beschlossen werden soll. Als bürgerschaftlich Engagierte haben sie eine Schlüsselfunktion im Stadtbezirk. Sie kümmern sich um die Belange der Bürgerinnen und Bürger vor Ort. Sie sind ansprechbar und können Anfragen und Anträge zu allen Themen im Bezirk stellen. Meist sind sie gut vernetzt und können politische Entscheidungen vor Ort vermitteln. Damit erfüllen sie eine wichtige Funktion in der Demokratie. Wer mehr dazu wissen möchte, kann dies in der Geschäftsordnung für die Bezirksbeiräte (GOB) und den entsprechenden Ausführungsbestimmungen dazu nachlesen.

Wie werden die Bezirksbeiräte besetzt?

Die Zahl der Sitze pro Stadtbezirk hängt von der Einwohnerzahl des Stadtbezirks ab. Man muss im jeweiligen Stadtbezirk wohnen, um Bezirksbeirat zu werden. Wie viele Sitze die einzelnen Parteien oder Wählervereinigung bekommen, hängt vom Wahlergebnis im Stadtbezirk an. Die Bezirksbeiräte und ihre Stellvertretungen werden von den Parteien und Wählervereinigungen vorgeschlagen und dann vom Oberbürgermeister benannt. Die Bezirksbeiräte und ihre Stellvertretungen für die gesamte Stadt sind hier veröffentlicht.

Was ist sonst noch wichtig zu wissen?

Jedem der 23 Stadtbezirke sind sogenannte Betreuungsstadträte zugeordnet. Und zwar aus jeder Fraktion oder Gruppierung einer. Wer wissen möchte, in welchen Stadtbezirken die Stadträte der Stadtisten aktiv sind, kann hier nachschauen. Die Bezirksvorsteher leiten die Sitzungen der Bezirksbeiräte. Sie sind in den fünf Innenstadtbezirken ebenfalls ehrenamtlich tätig. In den Außenbezirken sind die Bezirksvorsteher hauptamtlich. Dort sind sie auch die Verwaltungschefs in den Bezirksrathäusern.