der Wählervereinigung „Die Stadtisten“
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder. Sie kann nur von der Mitgliederversammlung der Wählervereinigung geändert werden.
§ 2 Beschlüsse
- Die Mitgliederversammlung der Wählervereinigung beschließt die Höhe des Beitrags.
- Die festgesetzten Beträge werden zum 1. Januar des folgenden Jahres erhoben, in dem der Beschluss gefasst wurde. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung der Wählervereinigung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 12,00 pro Jahr. Der Mitgliedsbeitrag ist per Überweisung jeweils zum 1. Januar des Kalenderjahres auf das Konto der Wählervereinigung zu überweisen.
Besitzt ein Mitglied kein Girokonto und kann demnach auch nicht am bargeldlosen Zahlungsverkehr teilnehmen, kann der Mitgliedsbeitrag spätestens am 1. Januar des Kalenderjahres in bar an den Schatzmeister der Wählervereinigung entrichtet werden.
§ 4 Konto der Wählervereinigung
Die Wählervereinigung führt ihr Geschäftskonto bei der GLS-Bank:
Der Mitgliedsbeitrag ist auf das Geschäftskonto der Wählervereinigung unter Angabe des Mitgliedsnamens und des Jahres, für das der Beitrag entrichtet wird als Verwendungszweck zu entrichten. Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 5 Austritt aus der Wählervereinigung
Der Austritt aus der Wählervereinigung ist entsprechend § 4 Abs. 2 der Satzung jederzeit schriftlich und mit sofortiger Wirkung möglich. Bei unterjährigem Austritt aus der Wählervereinigung erfolgt keine anteilige Rückerstattung des Mitgliedsbeitrags.
Stuttgart, 18. April 2015